Am 28. November 2021 entscheidet die Stimmbevölkerung im Kanton Zürich über das neue Energiegesetz.
Die wichtigstens Punkte sind:
- Effizientere Energienutzung in Gebäuden und Gebäudetechnik
- Erneuerbare Wärme beim Heizungsersatz
- Eigenstromerzeugung durch Photovoltaik bei Neubaten
- Sanierungsfrist Elektroheizungen
- Betriebsoptimierung in neuen Nichtwohnbauten
Für den Solarausbau würde die Annahme des neuen Energiegesetzes eine deutliche Verbesserung bedeuten.
Informationen unter www.energiegesetz-zh.ch